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   BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53   

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BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53 (https://dejure.org/1954,5408)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1954 - III ZR 163/53 (https://dejure.org/1954,5408)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1954 - III ZR 163/53 (https://dejure.org/1954,5408)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 23.05.1951 - III ZR 89/50

    Verhaftung Asozialer. Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der Bundesgerichtshof gefolgt (vgl. BGHZ 2, 209 [214]; 4, 302 [311/12]; LM Nr. 3 zu § 839 [FG] BGB).

    Die Ansicht des Berufungsgerichts, die Schadenersatzansprüche des Klägers gegen G. und v. L. stellten keine anderweitige Ersatzmöglichkeit im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB dar, da sie angesichts der insoweit bedenkenfrei getroffenen tatsächlichen Feststellungen eine begründete Aussicht auf alsbaldige Verwirklichung nicht bieten, ist frei von Rechtsirrtum (BGHZ 2, 209 [218]; RGRK BGB 10. Aufl. § 839 Anm. 6).

  • BGH, 25.06.1953 - III ZR 353/51

    Schutzwirkung des Kraftfahrzeugbriefs

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (RGZ 140, 423 [427]; BGHZ 1, 388 [394]; 10, 122 [124]), ist die Frage, ob dem Beamten einem Dritten gegenüber eine Amtspflicht obliegt, danach zu entscheiden, ob die Amtspflicht nach dem Zweck, dem sie dienen soll, dem Beamten im Interesse einzelner Personen auferlegt ist.
  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Dieser Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der Bundesgerichtshof gefolgt (vgl. BGHZ 2, 209 [214]; 4, 302 [311/12]; LM Nr. 3 zu § 839 [FG] BGB).
  • BGH, 12.04.1951 - III ZR 99/50

    Amtshaftung. Dienstwagen der Polizei

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (RGZ 140, 423 [427]; BGHZ 1, 388 [394]; 10, 122 [124]), ist die Frage, ob dem Beamten einem Dritten gegenüber eine Amtspflicht obliegt, danach zu entscheiden, ob die Amtspflicht nach dem Zweck, dem sie dienen soll, dem Beamten im Interesse einzelner Personen auferlegt ist.
  • BGH, 24.11.1952 - III ZR 370/51

    Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Auch wenn zunächst in der Entwicklung des neuen Polizeirechts bei der Trennung der eigentlichen Polizei von der Verwaltung zweifelhaft sein mochte, auf welche Rechtsgrundlagen die Verwaltung sich zur Durchführung der ihr unter Entkleidung ihres polizeilichen Charakters verbliebenen Angelegenheiten stützen konnte, so hat sich doch der Rechtszustand bald dahin gefestigt, dass die Verwaltungsbehörden, die bisher als Polizeibehörden die verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten bearbeiteten, nun als "Ordnungsbehörden" sich zur Erledigung dieser Aufgaben nach wie vor der die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr regelnden polizeirechtlichen Vorschriften, insbesondere also der Befugnisse nach §§ 40 ff, 55 PVG bedienen konnten (so auch Urteil des erkennenden Senats in BGHZ 8, 97 [108]; auch Urteil des BGH vom 21. Juni 1951 - 3 StR 234/51 - in BVerwBl 51 S. 736; Pioch, Polizeirecht, 2. Aufl. zu Nr. 163 und 164 S. 118/119; Retzlaff-Pausch, Polizeihandbuch, 1951 Teil III S. 186; Wolff in MDR 1950 S. 5 [6], insbesondere auch Anm. 24 und 25).
  • RG, 22.05.1928 - III 346/27

    Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Dies ist insbesondere dann angenommen worden, wenn ein Beamter willkürlich gehandelt hat (RGZ 99, 256), wenn sich die Fehlerhaftigkeit der Ermessensentscheidung jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängte, insbesondere wenn der Beamte überhaupt keine sachlichen Erwägungen angestellt hat (RGZ 147, 179 [183]; 154, 117 [121]), wenn sich das Vorgehen des Beamten so weit von den an eine ordnungsmässige Ausübung der Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernte, dass es als solche nicht, mehr angesehen werden konnte (RGZ 164, 15 [31/32]) oder wenn das Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war (RGZ 121, 225 [233]).
  • BGH, 21.06.1951 - 3 StR 234/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Auch wenn zunächst in der Entwicklung des neuen Polizeirechts bei der Trennung der eigentlichen Polizei von der Verwaltung zweifelhaft sein mochte, auf welche Rechtsgrundlagen die Verwaltung sich zur Durchführung der ihr unter Entkleidung ihres polizeilichen Charakters verbliebenen Angelegenheiten stützen konnte, so hat sich doch der Rechtszustand bald dahin gefestigt, dass die Verwaltungsbehörden, die bisher als Polizeibehörden die verwaltungspolizeilichen Angelegenheiten bearbeiteten, nun als "Ordnungsbehörden" sich zur Erledigung dieser Aufgaben nach wie vor der die Tätigkeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr regelnden polizeirechtlichen Vorschriften, insbesondere also der Befugnisse nach §§ 40 ff, 55 PVG bedienen konnten (so auch Urteil des erkennenden Senats in BGHZ 8, 97 [108]; auch Urteil des BGH vom 21. Juni 1951 - 3 StR 234/51 - in BVerwBl 51 S. 736; Pioch, Polizeirecht, 2. Aufl. zu Nr. 163 und 164 S. 118/119; Retzlaff-Pausch, Polizeihandbuch, 1951 Teil III S. 186; Wolff in MDR 1950 S. 5 [6], insbesondere auch Anm. 24 und 25).
  • RG, 26.03.1935 - III 129/34

    Kann der Eigentümer eines Hauses, das durch die vom Kraftwagenverkehr ausgehenden

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Dies ist insbesondere dann angenommen worden, wenn ein Beamter willkürlich gehandelt hat (RGZ 99, 256), wenn sich die Fehlerhaftigkeit der Ermessensentscheidung jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängte, insbesondere wenn der Beamte überhaupt keine sachlichen Erwägungen angestellt hat (RGZ 147, 179 [183]; 154, 117 [121]), wenn sich das Vorgehen des Beamten so weit von den an eine ordnungsmässige Ausübung der Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernte, dass es als solche nicht, mehr angesehen werden konnte (RGZ 164, 15 [31/32]) oder wenn das Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war (RGZ 121, 225 [233]).
  • RG, 22.01.1937 - III 353/35

    1. Wie verhält sich die Beamtenhaftungsvorschrift in § 839 BGB. zu den

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Dies ist insbesondere dann angenommen worden, wenn ein Beamter willkürlich gehandelt hat (RGZ 99, 256), wenn sich die Fehlerhaftigkeit der Ermessensentscheidung jedem sachlichen Beobachter ohne weiteres aufdrängte, insbesondere wenn der Beamte überhaupt keine sachlichen Erwägungen angestellt hat (RGZ 147, 179 [183]; 154, 117 [121]), wenn sich das Vorgehen des Beamten so weit von den an eine ordnungsmässige Ausübung der Verwaltung zu stellenden Anforderungen entfernte, dass es als solche nicht, mehr angesehen werden konnte (RGZ 164, 15 [31/32]) oder wenn das Verhalten mit den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen schlechterdings unvereinbar war (RGZ 121, 225 [233]).
  • RG, 21.06.1933 - V 392/32

    1. Haftet der Staat dem geschädigten Zeitungsverlag auf Schadensersatz, wenn die

    Auszug aus BGH, 11.02.1954 - III ZR 163/53
    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (RGZ 140, 423 [427]; BGHZ 1, 388 [394]; 10, 122 [124]), ist die Frage, ob dem Beamten einem Dritten gegenüber eine Amtspflicht obliegt, danach zu entscheiden, ob die Amtspflicht nach dem Zweck, dem sie dienen soll, dem Beamten im Interesse einzelner Personen auferlegt ist.
  • RG, 26.04.1940 - III 131/39

    Wie ist die Befugnis der Amtsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung Deutschlands

  • BGH, 23.10.1958 - III ZR 91/57

    Drittbezogenheit von Amtspflichten gegenüber dem Versicherer des Geschädigten;

    Danach waren alle Überwachungs- und Aufsichtspflichten auf die Gemeinde übergegangen und die Trennung von der Vollzugspolizei durchgeführt, ohne daß diese Maßnahmen die Stellung der Feuerwehr als Polizei verändert oder die Befugnisse der Feuerwehr zu Eingriffen nach polizeilichen Grundsätzen beseitigt hatten (Drews/Wacke, Allgemeines Polizeirecht 6. Aufl. 1952 S. 9; BGH III ZR 163/53 vom 11. Februar 1954).
  • BGH, 05.11.1956 - III ZR 139/55

    Rechtsmittel

    Diese Verkennung des Umfanges seiner Pflichten ist ein Rechtsfehler bei Ausübung des Ermessens, der, wenn nicht im weiteren Verfahren neue Umstände hinzutreten, die Entscheidung des Konkursrichters so fehlsam erscheinen läßt, daß sie mit den an eine ordnungsmäßige Richtertätigkeit zu stellenden Anforderungen schlechterdings - d.h. jedem sachlich Beurteilenden ohne weiteres einleuchtend unvereinbar ist (BGHZ 4, 302; BGH III ZR 163/53 vom 11. Februar 1954; III ZR 181/51 vom 11. Juni 1952 = LM Nr. 3 zu § 839 FG BGB; LM Nr. 5 zu § 14 Preuss PVG).
  • BGH, 08.07.1971 - III ZR 80/68

    Drittbezug der Amtspflicht der Grenzzollstellen zur Zurückweisung nicht

    Die Pflichten der Grenzzollbeamten lassen sich insoweit vergleichen mit den Pflichten der Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen nach § 29 d Abs. 2 StVZO, die ebenfalls dem Zweck dienen, die durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen gefährdeten Verkehrsteilnehmer vor der Teilnahme nichthaftpflichtversicherter Fahrzeuge am Verkehr zu schützen und sie davor zu bewahren, daß ihre Ansprüche auf Ersatz der ihnen durch ein solches Kraftfahrzeug zugefügten Schäden nicht realisiert werden können (vgl. BGHZ 20, 53 ff; BGH LM zu BGB § 839 D Nr. 22 und zu StVZO § 29 d Nr. 3; BGH Urteil vom 11. Februar 1954 - III ZR 163/53 bei Kayser-Leiss Amtshaftung 2. Aufl. 1958 Nr. 2499).
  • BGH, 07.10.1954 - III ZR 197/53

    Rechtsmittel

    Nur bei besonders schweren Ermessensfehlern kann der Zivilrichter im Rahmen des § 839 BGB ein die verantwortliche Körperschaft zum Ersatz verpflichtendes Verhalten ihrer Beamten feststellen (siehe hierzu u.a. die Urteile des Senate vom 11. Juni 1952 - III ZR 181/52-, 26. März 1953 - III ZR 206/52-, 17. Dezember 1953 - III ZR 136/52-, 11. Februar 1954 - III ZR 163/53-, 13. Mai 1954 - III ZR 343/52 -).
  • BGH, 06.05.1957 - III ZR 35/56

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat dieses Urteil auf die Revision der Beklagten am 11. Februar 1954 (III ZR 163/53) aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 13.05.1954 - III ZR 343/52

    Rechtsmittel

    Dies ist die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. Urteile des erkennenden Senats vom 17. Dezember 1953 - III ZR 136/52 und vom 11. Februar 1954 - III ZR 163/53 mit Belegstellen).
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